Lizenzbedingungen
Lizenzbedingungen zur Nutzung einer kostenlosen Demosoftware als Download
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung und Nutzung der kostenlosen Demosoftware (im Folgenden „Software“ genannt) durch den Anbieter Hebatronic und den Nutzer (im Folgenden „Kunde“ genannt).
(2) Die kostenlose Demosoftware ist nicht Bestandteil eines Hardwarekaufes, sondern wird dem Kunden ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt. Die kommerzielle Nutzung, Veränderung oder Weitergabe der Software ist ausdrücklich untersagt.
§ 2 Bereitstellung der Software
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in Form eines Downloads zur Verfügung. Der Kunde erhält einen Link zum Download der Software für die Installation und Nutzung.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der Software jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Updates und Upgrades zur Verfügung zu stellen, oder Maßnahmen zur Fehlersuche zu ergreifen.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die Software im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt.
(3) Der Kunde darf die Software nicht verändern, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig rückentwickeln, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht oder vom Anbieter ausdrücklich erlaubt.
(4) Der Kunde darf Eigentums- oder Urheberrechtshinweise in den heruntergeladenen Inhalten nicht entfernen oder ändern.
(5) Alle Rechte, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte an der Software, verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
§ 4 Software von Drittanbietern und Open Source Software
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzbedingungen Dritter einzuhalten. Dieses Produkt enthält Bibliotheken, die von der Firma Microchip erstellt wurden. Die Lizenzbedingungen der Fa. Microchip sind unter https://www.microchip.com/en-us/about/license-agreement-end-user einsehbar. Mit Akzeptieren unserer Lizenzbedingungen akzeptiert der Kunde gleichzeitig diese Bestimmungen. Hebatronic haftet nicht für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden und ist ferner nicht verpflichtet, Support oder Wartung für die Software, Systeme und Tools Dritter bereitzustellen.
(2) Die Software von Hebatronic kann Open-Source-Komponenten enthalten. Soweit durch die Lizenzen für diese Open-Source-Komponenten vorgeschrieben, gelten die Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen vorrangig vor den Bedingungen dieser Vereinbarung. Falls die Bedingungen der Open-Source-Lizenzen bestimmte Beschränkungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Open-Source-Komponenten untersagen, sind diese Beschränkungen für die betreffenden Open-Source-Komponenten nicht anwendbar. „Open-Source-Komponenten“ sind Teile der Software, die den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz unterliegen. Eine „Open-Source-Lizenz“ ist eine Softwarelizenz, die von der Open Source Initiative als Open-Source-Lizenz anerkannt wurde oder eine im Wesentlichen ähnliche Lizenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Lizenz, die verlangt, dass der Vertreiber der Software diese im Quellcode-Format zur Verfügung stellt.
§ 4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages und den geltenden Gesetzen zu nutzen.
(2) Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zum Schutz der Software vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch zu ergreifen.
(3) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Software oder der Zugangsdaten informieren.
(4) Der Kunde darf die heruntergeladenen Inhalte nicht in einer Weise verwenden, die eine Verbindung mit Produkten, Dienstleistungen oder Marken von Hebatronic suggeriert.
(5) Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden über die Überlassung der Demo-Version hinaus fachlich zu beraten.
(6) Der Kunde wird Hebatronic von allen (Schadenersatz-) Ansprüchen und sonstigen Kosten, Verbindlichkeiten und Verlusten freistellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Bestimmungen aus den §§ 3,4 dieser Vereinbarung ergeben.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Software wird dem Kunden in der vorliegenden Form („as is“) zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck. Garantien werden ausdrücklich vom Anbieter nicht übernommen.
§ 6 Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, einschließlich entgangener Einnahmen und entgangener Gewinne, Schäden aus Betriebsunterbrechungen oder Datenverlust, weder aus Vertrag noch aus sonstigen Rechtsgründen.
§ 7 Know-How Schutz und Vertraulichkeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Software bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Anbieters erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(2) Absatz 1 gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Software selbst, ihr zugrunde liegende Erfindungen, technische Informationen und sonstiges Know-how, die Grundlage der Software sind.
(3) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die dem Kunden nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren, ohne dass diese einer Geheimhaltungsverpflichtung unterlagen, oder die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden allgemein bekannt werden.
(4) Der Kunde wird durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den für ihn tätigen Mitarbeitern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit dem Download der Software durch den Kunden in Kraft und läuft unbefristet, bis sie von Hebatronic oder dem Kunden gekündigt wird.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt.
(3) Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich von allen seinen Systemen zu löschen und dem Anbieter dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie gemäß der Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
(2) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen der Nutzung der Software erhoben werden, zu Zwecken der Vertragserfüllung und -durchführung verarbeitet und nutzt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.